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Mietrecht: Wer muss laut Mietvertrag die Wohnung renovieren?

Renovierung bei Auszug durch den Mieter? Grundsätzlich gehört es zur Hauptpflicht des Vermieters, seine Wohnung vertragsgemäß zu übergeben und diesen Zustand auch zu erhalten. Dennoch können Sie als Vermieter Ihren Mieter auch dazu verpflichten, die Wohnung zu renovieren.

Wirksame Renovierungspflicht für den Mieter, aber wie?

Klären wir zuerst einmal, wann überhaupt eine Renovierung durch den Vermieter auf den Mieter wirksam übertragen werden kann:

  • Besteht bei Auszug aus der Immobilie ein tatsächlicher Renovierungsbedarf, so muss Ihr Mieter die Schönheitsreparaturen durchführen. Dies ist übrigens eine Grundregel, dass ein tatsächlicher Bedarf vorhanden sein muss.
  • Haben Sie im Mietvertrag Schönheitsreparaturen in bestimmten Zeitabständen festgelegt, so ist diese Klausel unwirksam, da auch wirklich Bedarf für eine Renovierung bestehen muss. Dies gilt auch bei Ablauf des Mietvertrages. Sofern keine nennenswerten Verschleißerscheinungen vorhanden sind, muss der Mieter nicht renovieren.
  • Sofern Sie als Vermieter die Wohnung bei Einzug renoviert übergeben haben, sollte das im Mietvertrag festgehalten werden. Führen Sie am besten detailliert die durchgeführten Renovierungen auf. Bei Auszug sollte dann Ihr Mieter die Wohnung auch wieder renoviert übergeben, sofern Bedarf besteht.
  • Eine im Mietvertrag vereinbarte Renovierung durch professionelle Handwerker ist übrigens unwirksam.

Haben Sie als Vermieter eine wirksame Renovierungsklausel im Mietvertrag und Ihr Mieter kommt dieser Pflicht nicht nach, so können Sie Schadensersatzanspruch geltend machen. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel „Schäden bei der Wohnungsübergabe.“

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechts- oder Fachberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater oder den entsprechenden Fachleuten beraten.

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