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Immobilienmakler für Hamburg, den Kreis Stormarn und Herzogtum-Lauenburg

Hausverkauf bei Scheidung

Wir ebnen Ihnen den Weg für einen Neuanfang, neutral und zuverlässig.

Wer im Rahmen seiner Scheidung eine Immobilie verkaufen möchte oder muss, befindet sich oft in einer schwierigen Situation. Eine Scheidung ist meist hoch emotional und es fällt beiden Parteien schwer, die Gefühle in den Hintergrund zu stellen. Auch erfordert eine Scheidung viel Organisation- gerade dann, wenn auch noch eine oder gar mehrere Immobilien zum gemeinsamen Vermögen zählen.

Wie Sie die gemeinsame Immobilie bei einer Scheidung am besten verkaufen und was es dabei alles zu berücksichtigen gibt, erfahren Sie hier:

  • Wie lässt sich der Verkauf einer Immobilie bei einer Scheidung schnell realisieren?
  • Was passiert mit dem gemeinsamen Darlehen der Immobilie?
  • Und was ist eigentlich ein Zugewinnausgleich?

Rosenbauer Immobilien verfügt über einschlägige Erfahrungen beim Verkauf von Scheidungsimmobilien. Als neutraler Gesprächspartner beugen wir Konflikten vor und sorgen für einen rechtssicheren Verkauf und einen möglichst hohen Kaufpreis.

Siegel Deutsche Immobilien Experten

Wie lässt sich der Verkauf der Immobilie schnell realisieren?

Steht bereits fest, dass die Lebensgemeinschaft nicht weitergeführt wird, so kann der Verkauf der Immobilie schon im Trennungsjahr erfolgen. Beide Partner sollten in dem Fall mit dem Hausverkauf oder Wohnungsverkauf einverstanden sein. In den meisten Fällen empfiehlt sich für beide der Verkauf noch im Trennungsjahr. Mit einer Scheidung ist auch oft der Wunsch eines Neuanfangs verbunden. Die Lebensumstände verändern sich durch eine Scheidung. Die Immobilie ist auf einmal zu groß für nur noch eine im Haus verbleibende Person. Auch die Bewirtschaftungskosten für die Immobilie verringern sich oder entfallen nach einem Verkauf gänzlich.

Möchten Sie einen Verkauf der Immobilie in wenigen Wochen erzielen, so empfiehlt sich der Kontakt zu einem ortskundigen Immobilienmakler. Dieser verfügt oftmals über einen eigenen Kundenstamm und/oder er kann eine große Interessentengruppe erreichen.

Was passiert mit dem gemeinsamen Darlehen der Immobilie?

Für den Fall, das die Immobilie nicht verkauft werden – sondern eine Eigentumsüberschreibung stattfinden – soll, muss die Bank der Übertragung zustimmen. Nur mit Zustimmung der Bank wird auch der andere Partner aus der Haftung entlassen. Für eine Zustimmung muss die Einkommenssituation der in der Immobilie verbleibenden Person für die Bank stimmig sein- dies sollte rechtzeitig geprüft werden. Manche Banken setzen einen neuen Kreditvertrag voraus und erheben eine Vorfälligkeitsentschädigung für die Auflösung des aktuellen Kredits.

Einfacher gestaltet sich in der Regel ein Verkauf der Immobilie, wenn eine Scheidung ansteht. Denn: Verkaufen beide Partner die Immobilie, wird das Darlehen abgelöst. Der Zeitpunkt für die Ablösung des offenen Darlehens wird gemeinsam mit den Käufern im Kaufvertrag vereinbart. Die Käuferbank löst dann den Kredit ab. In vielen Fällen ist der Verkaufserlös höher als die abzulösende Summe. Der übrig bleibende Betrag wird dann jeweils an die Verkäufer – oft zu gleichen Teilen- ausgekehrt.

Was ist eigentlich ein Zugewinnausgleich?

Ehepartner leben in Deutschland meistens in einer Zugewinngemeinschaft. Ohne Ehevertrag ist man automatisch in der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das Vermögen, das während der Ehezeit erwirtschaftet wurde, bei einer Scheidung aufgeteilt wird. Die Differenz des Anfangsvermögens ab Ehebeginn zum Endvermögen bei Scheidung ist der sogenannte Zugewinn. Dieser Vermögenszuwachs steht den Eheleuten jeweils zur Hälfte zu.

Bei einer Immobilie müssen sich die Eheleute also einigen, sofern beide Eheleute im Grundbuch eingetragen sind. Sollte nur einer im Grundbuch stehen, das Haus wurde aber während der Ehe gekauft, so fällt die Wertsteigerung der Immobilie ebenfalls in den Zugewinn.

Rosenbauer Immobilien – Das sind Ihre Makler vor Ort:

Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen „müssen“.

Michael Rosenbauer
Inhaber, Zertifizierter
Sachverständiger für Immobilienbewertung D1
Aufgaben: Wertgutachten, Marktwertermittlungen, Einkauf
Gebiete: Herzogtum-Lauenburg, Stormarn und Hamburg

telefon +49 (0) 4532/ 974 8950
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Tobias Nollert
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