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Wohnungsübergabe: Wofür muss der Mieter aufkommen?

Ihr Mieter hat gekündigt und die Wohnungsübergabe steht an. Eventuell sind Sie als Vermieter nicht zufrieden mit dem Zustand, in dem Sie die Wohnung zurück bekommen. Doch für welche Mängel oder Schäden haftet der Mieter überhaupt? Grundsätzlich haben Sie als Vermieter als erstes ein Recht auf die Rückgabe der Mietsache im geräumten Zustand. Der Mieter haftet für durch ihn verursachte Schäden.

Renovierung bei Mietende?

Haben Sie als Vermieter Ihrem Mieter die Wohnung im renovierten Zustand übergeben und im Mietvertrag eine wirksame Renovierungsklausel integriert? In dem Fall muss der Mieter die Wohnung ebenfalls renoviert übergeben. Sollte keine derartige Klausel im Mietvertrag sein oder die Wohnung wurde sogar unrenoviert übergeben, dann haftet der Mieter auch nur für durch ihn verursachte Abnutzungen bzw. Schäden.

Schadensersatz vom Mieter?

Bestehen vom Mieter verursachte Schäden, so kann der Vermieter umgehenden Schadensersatz verlangen. Dazu zählt z.B. eine beschädigte Wohnungstür (Loch in der Tür). Achtung: Eine nicht fachgerecht ausgeführte Renovierung berechtigt nicht zu sofortigem Schadensersatz! Als Vermieter müssen Sie dem Mieter eine Nachfrist setzen.

Schaden oder normale Abnutzung?

Grundsätzlich ist mit der Wohnungsmiete auch immer ein gewisser Anteil an Abnutzung enthalten, denn die Miete ist ja so gesehen ein Nutzungsentgelt für die Mieträume. Eine normale Abnutzung ist also schon durch die regelmäßigen Mietzahlungen abgegolten. Folgendes Beispiel macht dies deutlich:

Im Mai 2019 entschied das Landgericht Wiesbaden für einen Mieter AZ 3 S 31/19. Der Vermieter bemängelte nach 14 Jahren Mietdauer Einkerbungen im Laminat (einfache Qualität) und Flecken im Teppich und forderte Schadensersatz. Die Richter sahen dies bei der Länge der Mietdauer als normale Verschleißerscheinungen an und entschieden zugunsten des Mieters.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechts- oder Fachberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater oder den entsprechenden Fachleuten beraten.

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