Filiale Bargteheide ✆ 04532 - 974 8950 • Büro für Mölln ✆ 04542 - 854 6433
Immobilienmakler für Hamburg, den Kreis Stormarn und Herzogtum-Lauenburg

Bisher konnten Vermieter die Schönheitsreparaturpflicht z. T. auf Ihre Mieter übertragen. Der  Bundesgerichtshof hat aber drei Entscheidungen gefällt, die Sie dahingehend beschränken.

Wo früher galt, Ihr Mieter hat kleinere Instandhaltungsarbeiten durchzuführen, heißt es nun: Übernimmt der Mieter Ihre Immobilie unrenoviert, haben Sie keine Befugnis mehr, die Rückgabe der Wohnung in renoviertem Zustand zu verlangen (BGH, 18.03.2015, Aktenzeichen: VIII ZR 185/14).

Damit soll einerseits ausgeschlossen werden, dass der Mieter die Verantwortung für unterlassene  Schönheitsreparaturen seitens des Vermieters tragen muss. Andererseits will der BGH abschließenden Schönheitsreparaturen durch den Mieter vermeiden, die den Zustand der damalig übergebenen Immobilie unverhältnismäßig aufwertet.

Sie können also eine derartige Schönheitsreparaturklausel nur noch dann durchsetzen, wenn Sie Ihrem neuen Mieter das Objekt vollständig renoviert überlassen. Unverzichtbar ist es für Sie, im Mietvertrag ausdrücklich darauf hinzuweisen.

Entschädigung bei Auszug Ihres Mieters?

Die sog. „Quotenabgeltungsklausel“ hat bisher geregelt: Besteht zum Zeitpunkt des Auszuges noch kein Renovierungsbedarf, hat Ihr Mieter ersatzweise für den von ihm genutzten Zeitraum einen anteiligen Aufwand an Sie als Vermieter zu zahlen.

Laut BHG ist auch diese gegenstandslos, denn: Eine verlässliche Ermittlung des zu entrichtenden Mieter-Anteils könne nicht gewissenhaft ermittelt werden (BGH, 18.03.2015, Aktenzeichen: VIII ZR 242/13).

Regelmäßige Schönheitsreparaturen?

Enthält Ihr Mietvertrag „starre Fristen“ für die Verrichtung von Schönheitsreparaturen, können Sie keinen Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Schönheitsreparaturen stellen (BGH, 18.03.2015, Aktenzeichen: VIII ZR 21/13).

Ob Sie die Wohnung bei Vertragsbeginn renoviert übergeben haben oder nicht, ist dabei irrelevant.

Möchten Sie in allen rechtlichen Immobilienfragen auf der sicheren Seite stehen? Wenden Sie sich einfach an das kundige Team von ROSENBAUER IMMOBILIEN.

Chat öffnen
💬 Sie benötigen Hilfe?
Hallo 👋
Wie können wir Ihnen helfen?