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Immobilienmakler für Hamburg, den Kreis Stormarn und Herzogtum-Lauenburg

Spekulationssteuer bei Immobilien? Sie planen einen Hausverkauf und möchten wissen, ob eine Steuer anfällt? Damit bei Ihrem Hausverkauf keine Spekulationssteuer anfällt, müssen Sie die Immobilie seit dem Hauskauf selbst bewohnt haben. Falls Sie die Immobilie vermietet haben, gelten 10 Jahre als Mindestbesitzzeit. Weitere Kriterien finden Sie im nachfolgenden Blogbeitrag „Spekulationssteuer bei Immobilien“.

Spekulationssteuer bei Immobilien, Fristen:

Grundsätzlich sind erst einmal Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig. Somit wird also auch der Gewinn aus dem Hausverkauf versteuert. Der Gewinn aus dem Hausverkauf ist jedoch nicht zu versteuern, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Immobilie mindestens 10 Jahre vergangen sind. Hier zählt das Datum aus den beiden Kaufverträgen (damaliger Hauskauf/ späterer Verkauf).

Achtung: Es ist keine Steuer fällig, wenn die 10 Jahre schon abgelaufen sind oder wenn Sie als Eigentümer die Immobilie selbst bewohnt haben. Ausreichend ist es auch, wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr oder in den beiden Kalenderjahren davor selbst genutzt haben (§23 EStG). Auch in diesem Fall fällt innerhalb der 10-Jahres-Frist keine Sepkulationssteuer an.

Verkauf mehrerer Immobilien?

In den obigen Absätzen haben wir voraus gesetzt, dass es sich bei Ihrem Hausverkauf nicht um einen gewerblichen Grundstückshandel handelt. Wenn Sie öfter Immobilien verkaufen (3 oder noch mehr Objekte innerhalb von 5 Jahren), dann greift der §15 EStG.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechts- oder Fachberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater oder den entsprechenden Fachleuten beraten.

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Sie möchten umziehen und Ihre Immobilie in Hamburg, dem Kreis Stormarn oder Herzogtum Lauenburg verkaufen oder vermieten? Sprechen Sie uns gerne in der für Sie passenden Immobilien-Filiale an – wir sind für Sie da:

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