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Immobilienmakler für Hamburg, den Kreis Stormarn und Herzogtum-Lauenburg

Leider scheitern laut dem statistischen Bundesamt immer noch viele Ehen in Deutschland. Passiert dies, stellen sich viele Fragen. Ist die Immobilie groß genug, dass man sie künftig gemeinsam nutzen kann? Verbleibt ein Partner vielleicht in der Immobilie und zahlt die andere Partei aus? Behält man die Immobilie vorerst und vermietet sie? Oder verkauft man das gemeinsame Haus, zahlt ggfs. noch offene Darlehen ab und teilt sich den verbleibenden Gewinn?

Vorteilhaft ist natürlich eine Konstellation, wo schon bei der Eheschließung festgehalten wurde, was im Falle einer Trennung mit der gemeinsamen Immobilie passiert. Bei den meisten Immobilienkäufen haben die Ehepartner zu je 50% die Immobilie erworben. Sollte einer der Partner nun in der Immobilie verbleiben, so ändert sich nichts an den Eigentumsverhältnissen des Partners, der die Immobilie verlässt. Dieser kann meist vom Ehepartner eine Nutzungsentschädigung verlangen. Diese orientiert sich an der ortsüblichen Mietkondition.

Die Variante „Immobilie verkaufen“

In vielen Fällen möchten beide Ehepartner ihre Immobilie verkaufen, weil sie wenig bis gar keinen Nutzen darin sehen, das Haus oder die Wohnung zu behalten. Auch kann oft ein Partner alleine die Immobilie nicht halten. Um hier Zwangsversteigerungen zu vermeiden, macht es Sinn, möglichst frühzeitig einen neutralen Vermittler (Immobilienmakler) einzusetzen, der die Immobilie zum bestmöglichen Preis verkauft.

Oft agiert in solchen Fällen der Immobilienmakler auch als Mediator zwischen beiden Parteien. Er trägt unter anderem auch dafür Sorge, dass die noch offenen Kredite über den Verkaufserlös abgelöst werden (sofern die Restschuld niedriger ist als der Erlös) und hilft bei der Frage, wie „Privatschulden“ unter den Ehepartnern am besten behandelt werden können. Diese können nämlich nicht- wie oft von Verkäufern vermutet oder auch gewünscht- vom Notar durch den Verkaufserlös beglichen werden.

Schnelle Klarheit

Eine schnelle Kenntnis darüber, was im Falle einer Trennung die gemeinsame Immobilie wert ist, wird empfohlen. Ebenso sollten sich beide Parteien möglichst schnell darüber einig werden, was mit der Immobilie passieren soll. Ein klarer, finanzieller Rahmen und ein vernünftiger Schlussstrich schont die Nerven aller Parteien.

Wünschen Sie sich Hilfe beim Verkauf Ihrer Immobilie, wenden Sie sich gerne an das kundige Team von ROSENBAUER IMMOBILIEN. Telefon 04532-9748950

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