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Immobilienmakler für Hamburg, den Kreis Stormarn und Herzogtum-Lauenburg

Neues Gesetz Maklerprovision: Wer künftig den Makler beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie zahlt, erfahren Sie in nachfolgenden Artikel. Im August 2019 einigte sich die große Koalition darauf, dass sich Verkäufer und Käufer einer Immobilie künftig die Maklerprovision hälftig teilen sollen. Das Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten soll vor allem Immobilienkäufer künftig entlasten.

Ab wann gilt das neue Gesetz zur Maklerprovision?

Das neue Gesetz gilt ab dem 23.12.2020. Nach dem Beschluss des Gesetzesentwurfs am 23.06.2020 gab es also eine Übergangszeit von 6 Monaten, in der sich die Betroffenen auf die neue Regelung zur Maklerprovision einstellen konnten.

Wer zahlt künftig die Maklerprovision und in welcher Höhe?

Der Makler kann künftig eine Doppelprovision vereinbaren. Hierzu muss der Makler einen Vertrag mit dem Verkäufer und Käufer abschließen. Die Maklerprovision muss dann für beide Parteien gleich hoch sein. Verkäufer und Käufer tragen in dem Fall je 50% der Maklerprovision. Diese Variante der Maklerprovision wird auch Immobilienmakler Rosenbauer größtenteils umsetzen und mit beiden Parteien je 3,5% inkl. ges. MwSt. vereinbaren.

Die Alternative kann auch eine reine Innenprovision sein. Der Immobilienmakler vereinbart in diesem Fall eine Innenprovision zwischen sich und dem Verkäufer. Hier zahlt dann ausschließlich der Verkäufer z.B. 6% vom Kaufpreis zzgl. Mehrwertsteuer.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechts- oder Fachberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater oder den entsprechenden Fachleuten beraten.

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