Verstirbt jemand, werden oftmals mehrere Erben hinterlassen- die sogenannte Erbengemeinschaft. Innerhalb dieser Erbengemeinschaft ist meist ein Erbe zu klären. Oftmals ist es die Immobilie, die neben Sparvermögen o.ä. geerbt bzw. vererbt wird. Oft führt ein Erbe zu Streit in der Erbengemeinschaft. Es müssen vernünftige Lösungen gefunden werden, damit das Erbe geregelt und die Erbengemeinschaft schlussendlich später aufgelöst werden kann.
Erbengemeinschaften können auf mehreren Wegen aufgelöst werden. Der schönere Weg ist die friedliche Variante, denn im Streit müssen Lösungen manchmal zum Leid aller Beteiligten erzwungen werden. Als Immobilienmakler nehmen wir hier eine neutrale Seite ein und beraten die Erben zum richtigen Umgang mit der geerbten Immobilie. Letztlich führt unsere Arbeit in den meisten Fällen zur Vermeidung von Streit und finanziellen Einbußen für die Erbengemeinschaft.
Der Wert der Immobilie
Zunächst sollten Sie die Immobilie von einem Gutachter oder einem Immobilienmakler mit entsprechender Qualifikation bewerten und ein Wertgutachten erstellen lassen. Der Immobilienwert bildet die Grundlage für eine Entscheidung, ob die Erben die Immobilie behalten und verkaufen möchten. Bei einem Verkauf der Immobilie wird der spätere Verkaufserlös der Immobilie entsprechend aufgeteilt. Die spätere Auszahlung kann z.B. auf ein Erbenkonto erfolgen, von dem zunächst alle Kosten beglichen werden.
Manchmal möchte auch ein Erbe die Immobilie behalten, um diese zu vermieten oder selbst zu beziehen. In diesem Fall muss die verbleibende Erbengemeinschaft ausbezahlt werden. Hierzu sollte der Immobilienwert vorab bestimmt worden sein.
Gibt es noch unbekannte Miterben?
Es sollten unbedingt alle Erben vorab ermittelt werden. Innerhalb der Erbengemeinschaft muss Einigkeit über das Erbe bestehen und was damit geschehen soll. Ein später auftretender Erbe kann hier schnell Probleme bereiten. Wenden Sie sich daher mit dem Testament unbedingt an einen Anwalt/Notar sowie einen Erbenermittler, damit später auch jeder Erbe über seinen Anteil frei verfügen kann.
Ggfs. gibt es auch einen Testamentsvollstrecker, der vom Erblasser verfügt wurde, die Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft durchzuführen. Dann benötigt es seiner Zustimmung.
Einigung in der Erbengemeinschaft
Harmonie und Einigkeit innerhalb der Erbengemeinschaft ist immer die finanziell beste Lösung. Doch oft hört bei Geld leider die Freundschaft auf. Bei andauernden Streitigkeiten können einzelne Erben auch auf eine Teilversteigerung bestehen. Dies ist die denkbar ungünstigste Situation. Sie führt zu deutlichen, finanziellen Einbußen und sollte unbedingt vermieden werden.
Versuchen Sie als Erben unbedingt eine einvernehmliche Lösung zu finden und sich gütlich zum Erbe auseinanderzusetzen, sofern kein Auseinandersetzungsverbot vom Erblasser existiert. In vielen Fällen ist der Immobilienverkauf die einfachste und solideste Lösung für alle Beteiligten. Lassen Sie sich hier gerne von einem Immobilienmakler oder Notar Ihres Vertrauens beraten.
Wertermittlung der Immobilie
Sie benötigen einen Immobilienwert für die Erbauseinandersetzung? Dann melden Sie sich am besten gleich direkt bei uns. Als Immobilienmakler für den Kreis Stormarn und „Sachverständige für Immobilienbewertung D1“ verfügen wir über die entsprechende Expertise. Sprechen Sie uns gerne in der für Sie passenden Immobilien-Filiale an:
Immobilienmakler Bargteheide 04532 / 974 8950
Immobilienmakler für Mölln (Büro Breitenfelde) 04542 / 854 6433
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