Die Hecke zum Nachbar schneiden? Wann Sie die Hecke schneiden dürfen und wann nicht, darüber klären wir in diesem Blog auf. Grundsätzlich wächst eine Hecke im Frühjahr oft rasant und schnell stört diese oder es wachsen Zweige zum Nachbarn herüber. Bevor Sie die Hecke zum Nachbar schneiden, sollten Sie unbedingt wissen, was wirklich erlaubt ist.
Mit der Hecke den Grenzabstand einhalten!
Für Hecken gibt es geltende Grenzabstände, die einzuhalten sind. Diese sind in den Nachbarrechtsgesetzen der Länder geregelt. Hält sich ein Nachbar nicht an den Grenzabstand, so können Sie unter Wahrung entsprechender Fristen das Zurückschneiden oder sogar das Entfernen der Hecke verlangen. Als Beispiel müssen Hecken bis ca. 2 Meter Höhe grundsätzlich einen Abstand von 50 bis 75 Zentimeter wahren. Von wo aus der Abstand gemessen werden muss, das ist abhängig von der landesgesetzlichen Regelung. Grob kann man festhalten, dass je höher die Hecke ist, umso weiter der Grenzabstand sein muss.
Das Grundstück zum Nachbarn betreten?
Wie Sie eben erfahren haben, sollten Sie mit Ihrer Hecke einen Grenzabstand einhalten. Das Betreten des Nachbargrundstücks ohne dessen Zustimmung kann rechtliche Folgen haben. Auch wenn Sie Ihrem Nachbarn ggfs. mit dem Rückschnitt einer gemeinsamen Hecke Arbeit abnehmen, dürfen Sie das Grundstück nicht einfach so betreten. Die Pflege Ihrer Hecke hat grundsätzlich vom eigenen Grundstück aus zu erfolgen. Durch das Einhalten des Grenzabstands ist es somit nicht erforderlich, das Nachbargrundstück zu betreten, wenn Sie die Hecke zum Nachbar schneiden möchten.
Wann darf ich meine Hecke schneiden?
Die Hecke dürfen Sie nicht zu jeder Jahreszeit schneiden. Im §39 Absatz 5 Nr.2 Bundesnaturschutzgesetz ist folgendes geregelt: „Zum Schutz der im Grün lebenden Tiere ist es verboten, Hecken in der Zeit vom 1.März bis 30.September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind aber schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen…“
Formschnitte sind also auch während der sogenannten Schonzeit erlaubt. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass keine nistenden Vögel oder andere Tiere gefährdet werden! Halten Sie sich nicht an §69 Absatz 3 Nr.13 des Bundesnaturschutzgesetzes, so begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechts- oder Fachberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater oder den entsprechenden Fachleuten beraten.
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