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Immobilienmakler für Hamburg, den Kreis Stormarn und Herzogtum-Lauenburg

Für Eigentümer gibt es einige Austausch- und Nachrüstpflichten. Auch als neuer Eigentümer müssen Sie der EnEV2016 innerhalb von 2 Jahren Folge leisten. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, dem drohen hohe Bußgelder. Einzige Ausnahme: Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen die Eigentümer bereits seit 2002 selbst wohnen.

Welche Pflichten bestehen zur Heizung?
Der Austausch von Konstanttemperaturkesseln (Öl/Gas), die älter als 30 Jahre sind. Sie sind Eigentümer einer Immobilie und sind sich unsicher, ob Ihre Heizungsanlage betroffen ist? Dann kann Ihnen in besten Fall Ihr Schornsteinfeger dazu Auskunft geben. Auch die Bedienungsanlage der Heizung bringt oftmals Aufschluss. Weiterhin müssen Heizungs- und Warmwasserrohre in ungeheizten Räumen gedämmt werden.

Welche Pflichten bestehen zur Dämmung?
Sofern Ihre Dachräume keinen Mindestwärmeschutz aufweisen, müssen Sie die oberste Geschossdecke zu ungeheizten Räumen dämmen. Bei Holzbalkendecken werden einfach die Hohlräume mit Dämmstoff befüllt. Bei den Räumen spielt es keine Rolle, ob diese begehbar sind oder nicht. Sofern die oberste Geschossdecke zugänglich ist, müssen auch nicht ausgebaute Spitzböden oder Trockenräume gedämmt werden. Als Alternative kann auch die Dachfläche gedämmt werden.

Bedenken Sie auch: Wenn Sie den Verkauf Ihrer Immobilie planen, so sind Sie vom Gesetzgeber verpflichtet, einen Energieausweis zu erstellen. Dieser muss bei jeder Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden und den Käufern ausgehändigt werden.

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Wünschen Sie sich Hilfe beim Verkauf Ihrer Immobilie, wenden Sie sich gerne an das kundige Team von ROSENBAUER IMMOBILIEN in Bargteheide oder Hamburg. Telefon 04532-9748950

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