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Immobilienmakler für Hamburg, den Kreis Stormarn und Herzogtum-Lauenburg

Ohne Energieausweis kein Verkauf von Haus und Wohnung: Bereits seit 2014 ist das Dokument, das Gebäude in Energieeffizienzklassen einteilt, Pflicht für alle Eigentümer, die den Verkauf ihrer Immobilie planen. Dennoch wissen viele Immobilienbesitzer (sowie Käufer und Mieter) kaum etwas über den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtausweis – bei dem fehlende oder fehlerhafte Angaben mit hohen Bußgeldern bestraft werden können. Wir erklären in aller Kürze alles Wichtige rund um den Energieausweis.

Was genau ist der Energieausweis?
Der Energieausweis bzw. Energiepass dokumentiert und bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er beschreibt also die Energieeffizienz von Immobilien.

Was genau regelt der Energieausweis?
Der Energieausweis zeigt auf einen Blick, ob ein Haus oder eine Wohnung viel oder wenig Energie schluckt. Um das verständlich zu visualisieren, sind die Angaben – wie bei elektrischen Geräten – mit einer Verbrauchsampel versehen. Grün = gute Energiewerte, Rot = schlechte Energiewerte.

Werte bereits beim Inserat präsentieren
Bereits in den Verkaufsanzeigen von Immobilien müssen die in dem Energieausweis aufgeführten Werte angegeben werden. Es ist nicht ausreichend, diese erst während der Verkaufsphase (oder der Vermietung) mitzuteilen.

Verbrauchsausweis? Bedarfsausweis? Die zwei Varianten des Energieausweises
Die Energieeinsparverordnung EnEV 2014 erlaubt den Energieausweis in zwei Fassungen. Der sogenannte Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch der Bewohner während der zurückliegenden drei Jahre. Ihm liegen die Heizkostenabrechnungen zugrunde. Somit schlägt der individuelle Verbrauch zu Buche. Steht das Haus häufiger über Wochen hinweg leer? Werden einige Räume nur sporadisch beheizt? Im Verbrauchsausweis wird das Gebäude als umso effizienter klassifiziert, desto geringer der Energieverbrauch ist.

Anders beim Bedarfsausweis. Hier spielt das individuelle Heizverhalten keine Rolle. Für einen Bedarfsausweis beleuchtet ein Fachmann die baulichen Bestandteile des Gebäudes und dessen Pläne genau. Bei Bedarfsausweisen werden die Energiebedarfskennwerte rechnerisch auf der Grundlage von Baujahr, Bauunterlagen, technischen Gebäude- und Heizungsdaten und unter Annahme standardisierter Randbedingungen wie Nutzerverhalten, Raumtemperatur und Klimadaten festgelegt.

Welchen Energieausweis brauche ich beim Verkauf der Immobilie
Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung 1977 oder später errichtet wurden, haben Sie die Wahlfreiheit beim Energieausweis. Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis… beides ist möglich.

Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Geltung der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet worden sind, ist der Bedarfsausweis ein Muss. Eine Ausnahme ist möglich, wenn die Immobilie bei Fertigstellung schon dem Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprach oder durch eine spätere Sanierung diese Kriterien nun erfüllt. In den beiden angesprochenen Fällen können Sie zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis wählen, wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten.

Der Energieausweis gilt fürs gesamte Gebäude.
Ganz gleich, ob Eigentümer selbst oder mit der Kompetenz eines renommierten Maklers aus der Region verkaufen oder vermieten möchten: Ohne Energieausweis geht gar nichts! Selbst dann nicht, wenn lediglich einzelne Wohnungen aus dem Gebäude verkauft werden: Der Ausweis gilt immer fürs gesamte Gebäude.

Unser Tipp für Eigentümer: Nutzen Sie unser Netzwerk aus Fachleuten
Achtung, liebe Eigentümer: Der Energieausweis darf nur von nachweislich autorisierten Fachleuten ausgestellt werden! Doch wer zählt dazu? In unserem Netzwerk aus kompetenten und erfahrenen Fachleuten empfehlen wir Ihnen im Bedarfsfall Experten, die auch tatsächlich Energieausweise erstellen dürfen. Somit sind Sie auch in diesem Punkt bei Rosenbauer Immobilien immer auf der sicheren Seite!

Möchten Sie den Marktwert Ihrer Immobilie erfahren?
www.rosenbauer-immobilien.de/immobilienbewertung

Für einen rundum gelungenen Verkauf Ihrer Immobilie in Hamburg oder im Kreis Stormarn rufen Sie uns gerne an:
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