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Immobilienmakler für Hamburg, den Kreis Stormarn und Herzogtum-Lauenburg

Er ist momentan in aller Munde und sorgt bei Immobilienbesitzern manchmal für Verunsicherung: der Energieausweis. Wer seine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, ist seit 2002 gesetzlich verpflichtet, mit einem Energieausweis die Energieeffizienz-Werte seiner Immobilie nachzuweisen. Als Ihr Partner in Sachen Energie ist die Firma ETC Ihre erste Wahl bei der Erstellung eines Energieausweises – aus guten Gründen:

Wir kennen Ihre Immobilie – und die aktuelle Gesetzeslage.

Worauf Sie sich verlassen können: Unsere Experten machen sich genauestens mit Ihrer Immobilie vertraut und erkennen ihre Potentiale. Neue Fenster oder eine ausgetauschte Heizung wirken sich positiv auf die Energieeffizienz- Werte Ihrer Immobilie aus und werden im Energieausweis berücksichtigt. So zahlt sich unser Einsatz unmittelbar für Sie aus.

Wir sind günstiger, als Sie vielleicht denken.

Man unterscheidet zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Während der Verbrauchs­ausweis auf dem Energieverbrauch der Bewohner basiert und deshalb kaum Aussagekraft besitzt, bietet der Bedarfsausweis dem künftigen Besitzer oder Mieter wichtige Informationen über die Energiepotentiale der Immobilie. Beruhend auf dem Urteil eines unabhängigen Experten, werden dabei die Energiebedarfs­kennwerte rechnerisch auf Basis festgelegter Parameter ermit­telt. Unser Tipp: Greifen Sie grundsätzlich zu einem Bedarfs­ausweis – und den erhalten Sie bei uns schon ab 349,00 €!

Mit uns gehen Sie auf Nummer sicher.

Immer mehr Anbieter versuchen, aus der Unsicherheit der Immobilienbesitzer schnell Kapital zu schlagen, und bieten ver­meintlich günstige Energieausweise im Internet oder so genann­te Expresspässe an. Beides sind nur auf den ersten Blick günstige Lösungen – denn da hier kein Experte vor Ort ist, um sich Ihre Immobilie anzusehen, liegt die Verantwortung für den Inhalt des Energieausweises komplett bei Ihnen.

Das bedeutet: Sie müssen viel Zeit aufwenden, um die Daten zusammenzutragen, und können im Fall von wissentlich oder unwissentlich gemachten falschen Angaben mit einem Bußgeld von bis zu 15.000,00 € bestraft werden.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechts- oder Fachberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater oder den entsprechenden Fachleuten beraten. Artikelverfasser: Jennifer C. Kreibich, Firma ETC

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Sie möchten umziehen und Ihre Immobilie in Hamburg, dem Kreis Stormarn oder Herzogtum Lauenburg verkaufen oder vermieten? Sprechen Sie uns gerne in der für Sie passenden Immobilien-Filiale an – wir sind für Sie da:

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