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Immobilienmakler für Hamburg, den Kreis Stormarn und Herzogtum-Lauenburg

Sie möchten nach einem Hauskauf eine Eigenbedarfskündigung vornehmen? Mietverträge dürfen eigentlich nicht gekündigt werden, solange die Mieter ihre Pflichten erfüllen und immer die Miete zahlen. Dennoch sieht das Gesetz eine Kündigung für Eigenbedarf vor. In unserem zweiten Blogartikel zu diesem Thema erfahren Sie, wer eigentlich bei Eigenbedarf einziehen darf. Vorab möchten wir Ihnen gleich mitteilen, dass es beim Eigenbedarf vieles zu beachten gibt. Damit Ihre Eigenbedarfskündigung auch rechtskräftig wird, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall das Hinzuziehen eines Fachanwaltes.

Die Eigenbedarfskündigung, wer darf einziehen:

Sie haben eine Immobilie gekauft und benötigen diese selbst. Oder nahe Verwandte benötigen die Immobilie. Die Eigenbedarfskündigung ist für folgende Personen zulässig:

– Kinder und Stiefkinder, Enkel, Eltern, Schwiegereltern und Großeltern
– Geschwister (siehe hierzu BGH, 09.07.2003, Az. VIII ZR 276/02), Neffen, Nichten und Stiefkinder (siehe hierzu BGH, 27.01.2010, Az. VIII ZR 159/09)
– Partner, Ehegatte
– Haushaltshilfe, Pflegepersonal

Sie dürfen also Ihrem Mieter kündigen, wenn Sie selbst oder nahe Verwandte die Immobilie benötigen. Bei einer Vortäuschung von Eigenbedarf müssen Sie jedoch mit Schadensersatz rechnen und können darüber hinaus sogar wegen Betrugs angeklagt und bestraft werden.

Eigenbedarfskündigung, muss der Mieter ausziehen?

Als Mieter müssen Sie nach einer Eigenbedarfskündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen. Mit einer Ausnahme: Sollte der Auszug eine besondere Härte für Sie oder Ihre Familie bedeuten, können Sie der Eigenbedarfskündigung widersprechen. Die besondere Härte trifft vor allem alte und kranke Menschen, die schon sehr lange in der Immobilie leben. Das letzte Wort hat hier aber immer das Gericht.

Im nächsten Artikel „Bei Hauskauf dem Mieter kündigen? (Eigenbedarf, Blog 3)“ erfahren Sie, welche Kündigungsfristen gelten, wenn Sie Ihrem Mieter eine Eigenbedarfskündigung aussprechen möchten.

Lesen Sie hier unseren ersten Artikel „Hauskauf, dem Mieter kündigen (Eigenbedarf Blog 1)“

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechts- oder Fachberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater oder den entsprechenden Fachleuten beraten!

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