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Immobilienmakler für Hamburg, den Kreis Stormarn und Herzogtum-Lauenburg

Eine Eigenbedarfskündigung unterliegt gewissen Anforderungen und hat natürlich auch Kündigungsfristen. Die Kündigungsfristen müssen vom Vermieter eingehalten werden. Gerade dann, wenn ein Haus erst verkauft wurde, und der neue Eigentümer die Immobilie selbst beziehen möchte, kann der Mieter nicht einfach übergangen werden.

Eigenbedarfskündigung, gesetzliche Kündigungsfristen:

Bei einem Hauskauf übernimmt der neue Eigentümer auch immer das bestehende Mietverhältnis mit allen Rechten und Pflichten- kurzum er „kauft“ den Mieter mit. Dennoch können Sie als neuer Eigentümer auf Eigenbedarf kündigen, müssen sich dabei aber an die geltenden Kündigungsfristen halten. Ein sofortiger Auszug des Mieters ist nicht zu erwarten. Diese Kündigungsfristen (Kündigung immer zum Monatsende aussprechen!) müssen Sie einhalten, wenn Sie Ihrem Mieter kündigen möchten:

– wenn das Mietverhältnis / der Mietvertrag kürzer als fünf Jahre besteht, haben Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten
– wenn das Mietverhältnis / der Mietvertrag länger als fünf Jahre besteht, haben Sie eine Kündigungsfrist von sechs Monaten
– wenn das Mietverhältnis / der Mietvertrag länger als acht Jahre besteht, haben Sie eine Kündigungsfrist von neun Monaten

Ein kleiner Tipp an dieser Stelle: Wenn Sie ein vermietetes Haus kaufen, das bereits eine sehr lange Mietdauer hat, erkundigen Sie sich immer nach der genauen Dauer des Mietverhältnisses. Lassen Sie sich immer von einem spezialisierten Anwalt beraten, damit Sie bei der Eigenbedarfskündigung keine Formfehler machen. Schon bei der Nichteinhaltung der genannten Kündigungsfristen, kann Ihre Eigenbedarfskündigung unwirksam werden! Oder es verlängert sich die entsprechende Kündigungsfrist.

Im nächsten Artikel „Bei Hauskauf dem Mieter kündigen? (Eigenbedarf, Blog 4)“ erfahren Sie, wann Eigendarfskündigungen unwirksam sein können.

Lesen Sie hier unseren zweiten Artikel „Eigenbedarfskündigung, wer darf einziehen? (Eigenbedarf Blog 2)“

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechts- oder Fachberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater oder den entsprechenden Fachleuten beraten!

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