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Fehler in der Flächenerrechnung sind ein teurer Sachmangel

Eigentlich war alles längst erledigt. Der bisherige Eigentümer hatte sein Haus privat verkauft und war in eine andere Stadt gezogen. Als er Monate später Post von einem Rechtsanwalt erhielt, staunte er nicht schlecht: Der Käufer der Immobilie werde den Kaufpreis nachträglich um 20.000 Euro mindern. Grund sei die für ihn nachteilige Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche gegenüber der seinerzeit vom Verkäufer selbst erstellten und dem Käufer überreichten Wohnflächenberechnung. Der Verkäufer lehnte eine außergerichtliche Einigung ab, denn schließlich hatte er alles nach besten Wissen und Gewissen errechnet. Ein halbes Jahr später musste er dennoch zahlen, denn die Klage des Käufers hatte Erfolg.

„Beim Immobilienkauf zählt die Wohnfläche zu den Beschaffenheitsmerkmalen”, so Michael Rosenbauer, Inhaber von Rosenbauer Immobilien in Bargteheide und vom Magazin FOCUS wiederholt als einer der Top-Makler Deutschlands ausgezeichnet. „Ist diese zu hoch angegeben, handelt es sich um einen Sachmangel, da der Kaufgegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit der Wohnfläche aufweist.”

Räume, Flächen, Höhen: Bei der Wohnflächenberechnung ist Quadratmeter nicht gleich Quadratmeter. Michael Rosenbauer: „Ein Immobilienverkauf sollte unbedingt von einem Profi abgewickelt werden. Nur ein erfahrener Makler weiß, auf was alles zu achten ist – und auch, wie die Wohnfläche richtig berechnet wird. Das gibt allen Beteiligten Sicherheit und kann dem Verkäufer eine Menge teuren Ärger ersparen.”

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