Fehler in der Flächenerrechnung sind ein teurer Sachmangel
Eigentlich war alles längst erledigt. Der bisherige Eigentümer hatte sein Haus privat verkauft und war in eine andere Stadt gezogen. Als er Monate später Post von einem Rechtsanwalt erhielt, staunte er nicht schlecht: Der Käufer der Immobilie werde den Kaufpreis nachträglich um 20.000 Euro mindern. Grund sei die für ihn nachteilige Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche gegenüber der seinerzeit vom Verkäufer selbst erstellten und dem Käufer überreichten Wohnflächenberechnung. Der Verkäufer lehnte eine außergerichtliche Einigung ab, denn schließlich hatte er alles nach besten Wissen und Gewissen errechnet. Ein halbes Jahr später musste er dennoch zahlen, denn die Klage des Käufers hatte Erfolg.
„Beim Immobilienkauf zählt die Wohnfläche zu den Beschaffenheitsmerkmalen”, so Michael Rosenbauer, Inhaber von Rosenbauer Immobilien in Bargteheide und vom Magazin FOCUS wiederholt als einer der Top-Makler Deutschlands ausgezeichnet. „Ist diese zu hoch angegeben, handelt es sich um einen Sachmangel, da der Kaufgegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit der Wohnfläche aufweist.”
Räume, Flächen, Höhen: Bei der Wohnflächenberechnung ist Quadratmeter nicht gleich Quadratmeter. Michael Rosenbauer: „Ein Immobilienverkauf sollte unbedingt von einem Profi abgewickelt werden. Nur ein erfahrener Makler weiß, auf was alles zu achten ist – und auch, wie die Wohnfläche richtig berechnet wird. Das gibt allen Beteiligten Sicherheit und kann dem Verkäufer eine Menge teuren Ärger ersparen.”
Wir haben bei den Kaufverträgen für die Wohnung auch extra nachrechnen lassen, sodass uns keine Fläche verloren geht. Quadratmeter werden ja unterschiedlich berechnet. Daher ist es, wie im Artikel erwähnt, besser wenn man sich Hilfe bei einem Profi holt.
Eine sehr lehrreiche Geschichte. Jetzt verstehe ich, warum es so wichtig ist, den Immobilienverkauf einem Profi zu überlassen.
So kann der Verkäufer eine Menge Ärger und Geld ersparen.
Deswegen würde ich auch immer auf jemanden vom Fach zurückgreifen, wenn ich mein Haus verkaufen würde. Ein Laie weiß eben nicht, wie die Wohnfläche beim Hausverkauf richtig zu berechnen ist. Ich finde, man sollte doch auf Nummer sicher gehen und juristische Konsequenzen vermeiden.
Obwohl es sicherlich ein Schock für den Verkäufer war kann ich den Käufer absolut verstehen. Die Wohnfläche ist eines der wichtigsten Kriterien, wenn es um den Kauf von Immobilien geht. Die Rechtsprechung spricht hier eine eindeutige Sprache.
Eine Freundin von mir hatte diese Erfahrung gemacht. Es ist immer besser so etwas auf einer Professionellen Ebne zu klären. Sie hat daraus gelernt und weiß es beim nächsten Mal besser.
So eine Hauskauf ist in der Tat nicht ohne. Schließlich will man möglich viel Gewinn bei einem Haus verkauf generieren. Da ist so ein Fehler nicht gerade wirklich gut.
Mein Onkel hatte einen ähnlichen Fall. Bevor er das Haus gekauft hat, hatte er den Verkäufer auf eine abweichende Wohnfläche hingewiesen und so einen Preisnachlass bekommen. Ich wusste gar nicht, dass im Fall es eines Kaufes, nachträglich als Sachmangel behandelt wird.
Wir wollen uns bald ein Haus kaufen. ich wusste nicht, dass ein Fachmann die Wohnfläche berechnen sollte um hohe Kosten zu vermeiden. Wir wollten das Haus Privat kaufen, ich denke wir werden doch einen Makler hinzuziehen.