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Sind Sie auch Vermieter und haben Sie da schon so manch kurioses erlebt? Eine besondere Überraschung erlebte kürzlich ein Vermieter aus Schleswig-Holstein. Der Vermieter staunte nicht schlecht, als er in seiner Mietwohnung mit potentiellen Nachmietern Besichtigungen durchführte.

Arbeitsplatte der Küche war zersägt

Der Vermieter einer Erdgeschosswohnung war im Januar 2023 in der Wohnung, um diese neu zu vermieten. Beim Plausch mit der aktuellen Mieterin in ihrer Küche fiel ihm auf, dass mit der Arbeitsplatte irgendetwas nicht stimmte. Die Küchenzeile mit neuer Arbeitsplatte hatte er schließlich erst kurz vor der letzten Neuvermietung neu einbauen lassen. Ihm fiel auf, dass die Arbeitsplatte auf der linken Hälfte auf einmal zweifarbig war. Beim genaueren Hinschauen wurde ihm klar, was hier passiert war. Die Arbeitsplatte bestand nicht mehr aus einer Arbeitsplatte sondern aus zwei Platten – in der Mitte der ursprünglichen Arbeitsplatte wurde ein Stück zwischen gesetzt!

„Sagen Sie, was ist denn mit der Arbeitsplatte hier passiert?“ war die logische Frage des Vermieters. Die Mieterin antwortete völlig selbstverständlich, dass sie die Arbeitsplatte zersägt und ein Stück zwischen gesetzt hätte, damit sie anstelle eines Unterschranks eine 60cm breite Spülmaschine einbauen konnte. Zur Rücksprache um nach der Genehmigung des Vermieters zu fragen, fehlte ihr schlichtweg die Zeit. Der Umzug musste ja damals so schnell gehen…

Einbau einer neue Arbeitsplatte

Selbstverständlich hätte eine derartige Änderung am Mietgegenstand zuvor mit dem Vermieter abgestimmt werden müssen. Die Mieterin bot somit dem Vermieter an, bei Auszug eine neue Arbeitsplatte einzubauen. Wir sind gespannt, ob sie ihrem Versprechen nachkommt.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechts- oder Fachberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater oder den entsprechenden Fachleuten beraten!

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