Immobilie geerbt: Lohnt sich ein Verkauf oder eine Vermietung?
Als Immobilienmakler für Hamburg, Stormarn und dem Herzogtum-Lauenburg werden wir immer wieder von Erben gefragt, was sie am sinnvollsten mit der geerbten Immobilie tun sollen. In diesem Blog werden wir Ihnen Vor- und Nachteile bei einem Verkauf oder einer Vermietung Ihrer geerbten Immobilie aufzeigen. Natürlich gibt es auch steuerliche Aspekte, die Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten. Auf einige grundsätzliche Steuermerkmale wird Rosenbauer Immobilien hier ebenfalls eingehen.
Wann macht der Verkauf Ihrer geerbten Immobilie Sinn?
- Es gibt mehrere Erben für die Immobilie und die anderen Erben möchten das Haus oder die Wohnung verkaufen. Sie aber können die anderen Erben nicht auszahlen. In diesem Fall kann die Immobilie besser verkauft werden.
- Die Immobilie steht in einer Region mit schlechten Mietpreisen und eine Vermietung bringt zu wenig Mieteinnahmen ein.
- Eventuell benötigen Sie selbst Geld für Investitionen in Ihre eigene Immobilie. Auch dies wäre ein guter Grund, die geerbte Immobilie zu verkaufen.
- Sie wohnen weit weg von der Immobilie und können, noch wollen Sie sich um die geerbte Immobilie kümmern.
- Auf dem Haus oder der Wohnung lasten noch Schulden, die Sie nicht abzahlen können. Auch hier würde sich der Verkauf der Immobilie anbieten.
- Die Immobilie hat einen geringen bis gar erheblichen Investitionsstau und müsste vor einer Vermietung eigentlich dringend modernisiert werden. Ggfs. hat die Immobilie sogar starke Mängel wie z.B. einen feuchten Keller. Sofern Sie nicht zehntausende Euro vor Vermietung investieren möchten oder können, kann ein Verkauf der Immobilie mehr Sinn machen.
Wann macht die Vermietung Ihrer geerbten Immobilie Sinn?
- Die Immobilie lässt sich so gut vermieten, dass Sie Gewinne mit der Immobilie machen. Die Mieteinnahmen sollten also deutlich höher als sämtliche Ausgaben inklusive der Nebenkosten sein. Wenn die Mietpreise in der Region auch noch steigen, wäre das natürlich optimal.
- Entgegen der Verkaufsempfehlung liegt diese Immobilie in einer Region, in der Sie als Erben hohe Mietpreise für das Haus oder die Wohnung erzielen können. Hier sollte die Immobilie natürlich auch keinen großartigen Modernisierungsstau haben, da Sie sonst wieder erst einmal viel Geld in die Immobilie stecken müssen, um sie in eine vermietbaren Zustand zu versetzen.
- Eventuell möchten Sie einmal selbst einziehen oder wohnen sogar in der Nähe und können sich um die Immobilie kümmern.
Als Immobilienmakler möchten wir Sie noch darauf aufmerksam machen, dass Eigentum auch immer verpflichtet. Für Sie als Erben bedeutet das, dass Sie sich um die Immobilie kümmern müssen, damit der Wert stabil bleibt. Sollten Sie die Immobilie vermieten wollen, berücksichtigen Sie bitte auch, dass ein Mieter immer anders mit Ihrer geerbten Immobilie umgeht als Sie selbst. Auch hier trifft der Satz „Eigentum verpflichtet“ zu. Ein Eigentümer wird immer sorgfältiger und liebevoller mit seinem Eigentum umgehen als ein Mieter.
Immobilie geerbt: Die Erbschaftssteuer/Freibeträge:
Wer eine Immobilie geerbt hat, zahlt ggfs. auch Erbschaftssteuer an den Staat. Hier gibt es je nach Verwandtschaftsgrad steuerliche Freibeträge. Diese Beträge (Stand 2019, ohne Gewähr!) finden Sie nachfolgend:
- 500.000,-€ für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
- 400.000,-€ für die Kinder (ehelich und nichtehelich)
- 200.000,-€ für Enkel und die Kinder der Stiefkinder
- 100.000,-€ für Eltern und Großeltern
- 20.000,-€ für sonstige Erben
Immobilie geerbt: Vorsicht Spekulationssteuer!
Kontaktieren Sie in jedem Fall auch Ihren Steuerberater oder auch einen Notar. Hat der Verstorbene die Immobilie vor weniger als 10 Jahren gekauft? Hier kann unter Umständen noch eine Spekulationssteuer anfallen, wenn Sie die geerbte Immobilie verkaufen. Ausnahme: der Verstorbene hat die betreffende Immobilie selbst bewohnt.
Immobilie geerbt: Erbschaftssteuer Berechnung
Für die Erbschaftssteuer ist erst einmal der Verkehrswert der Immobilie maßgeblich. Je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser stehen Ihnen verschiedene Freibeträge zur Verfügung. Für die Berechnung der Erbschaftssteuer ist auch die Steuerklasse von Bedeutung. Um die Erbschaftssteuer für die geerbte Immobilie zu berechnen, ziehen Sie bitte den Freibetrag vom Verkehrswert der Immobilie ab. So erhalten Sie die steuerpflichtige Summe, deren Steuersatz im Paragrafen 19 ErbStG geregelt ist. Im Internet finden Sie dazu auch Berechnungstabellen. Wir empfehlen Ihnen jedoch immer die Hinzuziehung eines Steuerberaters.
Immobilie geerbt: Verkauf
Falls Sie Ihre geerbte Immobilie verkaufen möchten, legen wir Ihnen immer die Zusammenarbeit mit einem Notar und Immobilienmakler aus der Region nahe. Dies bringt Sie auf die sichere Seite und vermeidet Fehler, die hinterher teuer werden können. Testen Sie doch mal das Team von Rosenbauer Immobilien. Auf der Über uns Seite erhalten Sie einen kleinen Eindruck über unsere Arbeit als Immobilienmakler.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechts- oder Fachberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater oder den entsprechenden Fachleuten beraten.
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Vielen Dank für den Beitrag. Mein Großvater hat uns sein Haus sowie sein Ferienhaus vermacht. Jedoch gibt es schon einige Streitigkeiten, weswegen wir uns von einem Anwalt über das Erbrecht beraten lassen wollen. Hoffentlich finden wir eine Lösung und erhalten genauere Informationen zu dem Thema.
Danke für diesen informativen Beitrag. Wir haben uns gemeinsam dazu entschieden, das Haus unserer Großeltern zu verkaufen. Darüber haben wir natürlich lange Unterhaltungen geführt, jedoch ist das für uns alle die beste Option. Hoffentlich ist der Plan am Ende von Erfolg gekrönt.