Ist bei einem Hausverkauf die vorzeitige Löschung der Grundschuld notwendig? Die Grundschuld dient als Sicherheit für die Bank, die die Immobilie finanziert. Die Grundschuld wird nicht automatisch gelöscht, wenn das Darlehen bezahlt ist. Wird die Immobilie allerdings verkauft, so wird die Grundschuld in der Regel gelöscht und für den Käufer ein neues Grundpfandrecht eingetragen.
Löschung der Grundschuld vor dem Verkauf der Immobilie?
Das ist nicht notwendig! Die Löschung der Grundschuld beantragt sowieso der beurkundende Notar bei der Bank. Die darauffolgende Löschungsbewilligung wird dann beim Grundbuchamt durch den Notar eingereicht, geprüft und zu guter Letzt wird der Löschungsvermerk im Grundbuch eingetragen. Für die Löschung einer Grundschuld liegen die Notarkosten bei maximal 0,2% der Grundschuld. Für das Grundbuchamt fällt nochmal derselbe Betrag an.
Interessant dazu ist auch das kurze Video vom Immobilienmakler Michael Rosenbauer aus Bargteheide, welches Sie hier finden.
Hat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann empfehlen Sie ihn gern weiter.
Sie möchten umziehen und Ihre Immobilie in Hamburg, dem Kreis Stormarn oder Herzogtum Lauenburg verkaufen oder vermieten? Sprechen Sie Michael Rosenbauer persönlich an:
Immobilienmakler Filiale Bargteheide 04532 / 974 8950
Neueste Kommentare