Ist eine Hausratversicherung Pflicht für Mieter? Viele Vermieter fordern, dass ihr Mieter eine Hausratversicherung oder eine Haftpflichtversicherung abschließt und machen dies zur Bedingung im Mietvertrag. Doch ist das wirklich rechtens?
Hausratversicherung ist für Mieter sinnvoll
Eine Hausratversicherung ist auch für Mieter sicherlich sinnvoll. Ebenso wie eine Haftpflichtversicherung. Die Hausratversicherung schützt vor finanziellen Folgen. Mitversichert sind Schäden bei Einbruch und Diebstahl. Auch Feuer, Blitzschlag, Leitungswasserschäden und Sturmschäden sind versichert. Abgedeckt ist der gesamte Hausrat- falls mit eingeschlossen- auch Wertsachen und Fahrräder.
Wann greift die Haftpflichtversicherung?
Sollte Ihnen z.B. mal ein Wasserschlauch an der Spül- oder Waschmaschine platzen, so sind Schäden, die an Fußböden, Wänden oder Decken sowie am Hausrat des Mieters oder der darunter liegenden oder benachbarten Wohnungen entstehen, versichert.
Ist die Hausratversicherung Pflicht für Mieter?
Der Vermieter kann nicht verlangen, dass der Mieter eine Hausratversicherung abschließt. Derartige Klauseln in Mietverträgen sind unwirksam, weil Sie für den Mieter völlig überraschend sind. Dennoch macht es auch für Mieter sicherlich Sinn, eine entsprechende Hausratversicherung abzuschließen. Übrigens: Die Hausratversicherung des Vermieters muss ein Mieter nicht zahlen. Die Kosten für die Hausratversicherung über die Betriebskosten auf den Mieter umzulegen, ist unzulässig.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechts- oder Fachberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater oder den entsprechenden Fachleuten beraten.
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