Ob eine Garage in Schleswig-Holstein oder Hamburg genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist, erfahren Sie in diesem Artikel. Erstmal kommt es bei Ihrem Garagenbau darauf an, welches Ausmaß Ihre Garage haben soll. Dies ist in jedem Bundesland anders geregelt und entscheidet darüber, ob diese genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ausfällt. Entscheidende Faktoren sind Standort, Höhe und Grundfläche.
Baugenehmigung für Garage in Schleswig-Holstein erforderlich?
In Schleswig-Holstein darf – wenn die Garage genehmigungsfrei sein soll – die mittlere Höhe von maximal 2,75m nicht überschritten werden. Die Dachneigung darf maximal 45 Grad betragen und die Seitenwand darf nicht länger als 9m sein. Ebenfalls muss eine Zu- und Abfahrt errichtet werden, die mindestens 3m betragen muss – außer die Sicherheit und Sicht auf der Straße sind bei einem kleineren Abstand nicht gefährdet.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dann darf mit einem gültigen Bebauungsplan verfahrensfrei eine Garage zur Eigennutzung errichtet werden. Die Garage ist dann genehmigungsfrei. Bei einer Überschreitung der genannten Werte ist die Garage genehmigungspflichtig und Sie müssen einen Bauantrag stellen. Der Bauantrag für die Garage muss von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschrieben werden.
Baugenehmigung für Garage in Hamburg erforderlich?
In Hamburg ist eine Garage genehmigungsfrei, wenn die Wandhöhe maximal 3m beträgt und die Bruttogrundfläche nicht 50m2 überschreitet. Bei der Zu- und Abfahrt gelten die Regeln, die bereits bei Schleswig-Holstein oben erwähnt wurden. Wenn dies nicht erfüllt ist, muss eine Baugenehmigung eingefordert werden, denn dann ist die Garage genehmigungspflichtig.
Wände und Decken von Kleingaragen sind ohne Feuerwiderstand zulässig. Die Decken und Wände zwischen Kleingaragen und anderen Räumen müssen feuerhemmend sein.
Dennoch gibt es keine Regeln ohne Ausnahmen bei dem Bau einer Garage. Um hohe Bußgelder zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall, sich bei der entsprechenden Baubehörde zu erkundigen und gegebenenfalls eine Baugenehmigung zu beantragen. Bei Einhaltung der oben genannten Vorgaben kann der Bau einer Garage in Schleswig-Holstein oder Hamburg genehmigungsfrei sein.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechts- oder Fachberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater oder den entsprechenden Fachleuten beraten.
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