Sie möchten nach einem Hauskauf dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen? Wenn Sie ein vermietetes Haus kaufen, können Sie grundsätzlich Eigenbedarf anmelden, damit Sie die neue Immobilie auch selbst nutzen können. In unserem ersten Blogartikel zu diesem Thema erfahren Sie, wie und wann Sie Eigenbedarf anmelden können. Vorab möchten wir Ihnen gleich mitteilen, dass es beim Eigenbedarf vieles zu beachten gibt. Damit Ihre Eigenbedarfskündigung auch rechtskräftig wird, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall das Hinzuziehen eines Fachanwaltes.
Hauskauf, Eigenbedarf anmelden:
Zunächst einmal müssen Sie als neuer Eigentümer Eigenbedarf anmelden, wenn Sie eine Immobilie selbst nutzen möchten. Dafür reicht der Kaufvertrag nicht aus. Sie müssen erst als neuer Eigentümer im Grundbuch stehen, bevor Sie dem Mieter kündigen können bzw. bevor Sie nach dem Hauskauf gegen über dem Mieter Eigenbedarf anmelden können.
Eine Kündigung des Mieters kann auch nicht vorab durch den Hausverkäufer erfolgen. Auch eine vorherige Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen – z.B. weil das Haus oder die Wohnung beim Verkauf mehr Geld einbringt, wenn der Mieter nicht mehr darin wohnt- reicht vor Gericht nicht aus. Einzige Ausnahme… der Vermieter steckt in ernsthaften, wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Möchten Sie nach dem Hauskauf gegenüber Ihren Mietern Eigenbedarf anmelden, so muss die Kündigung schriftlich erfolgen und dem Mieter auch nachweislich zugestellt worden sein. Die nachweisliche Zustellung ist für die Kündigungsfrist entscheidend.
Eigenbedarf anmelden, welche Anforderungen?
Wenn Sie dem Mieter gegenüber Eigenbedarf anmelden, muss dieser sehr ausführlich und auch nachvollziehbar sein. Diese Begründung gehört bereits in das Kündigungsschreiben, sonst ist diese unwirksam. Sie müssen als Käufer dem Mieter eindeutig erklären und auch nachweisen, warum Sie die Immobilie künftig selbst bewohnen möchten. Sie müssen dem Käufer nachweisen können, dass Sie die Immobilie für Ihre Familie benötigen.
§573 Absatz 2 Nr.2 im BGB sieht ein berechtigtes Interesse an der Beendigung der Mietsache vor. Das liegt vor, wenn Sie die Immobilie für sich, Ihre Familie oder Angehörige Ihres Haushaltes benötigen. Ihren Wohnbedarf müssen Sie in der Eigenbedarfskündigung ausführlich begründen. Sie müssen auch deutlich machen, dass Ihre aktuelle Wohnsituation für Ihre Lebensbedürfnisse und Familiensituation nicht mehr ausreichend ist und das die neue Immobilie diese Bedürfnisse erfüllt.
Im nächsten Artikel „Bei Hauskauf dem Mieter kündigen? (Eigenbedarf, Blog 2)“ erfahren Sie, für welche Personen Sie beim Hauskauf Eigenbedarf anmelden können.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechts- oder Fachberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater oder den entsprechenden Fachleuten beraten!
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