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Immobilienmakler für Hamburg, den Kreis Stormarn und Herzogtum-Lauenburg

Banken benötigen Sicherheiten, um den Kauf einer Immobilie zu finanzieren. Neben der Schufa-Auskunft gilt die Unbedenklichkeitsbescheinigung als eine solche Gewährleistung, weil das Finanzamt darin erklärt, dass der Kreditnehmer seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist. Doch was genau dokumentiert diese Bescheinigung?

Für die Rechtswirksamkeit eines Immobilienverkaufs ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags in Deutschland Pflicht. Ist dies geschehen, muss der Notar den Vertrag sowie eine fünfseitige Veräußerungsanzeige mit mehreren Durchschlägen der Grunderwerbssteuerstelle des Finanzamtes zukommen lassen. In diesem Dokument ist die unausgefüllte Unbedenklichkeitsbescheinigung enthalten.

Die Bestätigung der Unbedenklichkeit  als Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung

Ist die Behörde anhand der notariellen Unterlagen über den beabsichtigten Eigentümerwechsel informiert, wird sie dem Käufer die Grunderwerbsteuer in Rechnung stellen. Erst wenn diese beglichen wurde, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Vorher besteht keine Befugnis, die Eigentumsumschreibung im Grundbuch vorzunehmen – außer in wenigen Ausnahmefällen, wenn z. B.  Käufer und Verkäufer verheiratet oder Verwandte ersten Grades sind.

Obgleich die Zahlung keine juristische Notwendigkeit für die Eigentumsumschreibung darstellt,  nehmen die Grundbuchämter ohne die Bescheinigung in der Praxis keine Eintragung vor – selbst wenn der Käufer den Kaufpreis bereits entrichtet hat.

Sie wünschen auf allen Ebenen einen gelungenen Verkaufsprozess? Dann wenden Sie sich unbedenklich an das fachkundige Team von ROSENBAUER IMMOBILIEN.

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