Müssen beim Verkauf einer Immobilie eigentlich Steuern bezahlt werden und falls ja, welche? Oft trifft es hier Scheidungspaare, die erst vor kurzem eine Immobilie gekauft haben. In Deutschland kann nämlich eine Spekulationssteuer auch bei privaten Eigentümern anfallen, wenn diese die Immobilie noch nicht lange genug bewohnen.
Spekulationssteuer
Meistens wird diese Gewinnsteuer bei Investoren fällig, die Immobilien kaufen und gewinnbringend wieder verkaufen. Hierbei wird die Differenz vom ursprünglichen Kaufpreis zum Weiterverkaufspreis versteuert, sofern die Immobilie innerhalb von 10 Jahren wieder verkauft wird. Nach 10 Jahren fällt keine Spekulationssteuer an. Nutzt ein Eigentümer die Immobilie selbst, so muss dieser lediglich im Jahr des Verkaufs sowie in den zwei Jahren davor in der Immobilie gelebt haben, um keine Spekulationssteuer zu zahlen. Die Steuerhöhe erfragen Sie bitte bestenfalls bei Ihrem Steuerberater; sie richtet sich grundsätzlich nach dem persönlichen Steuersatz des Verkäufers.
Die Spekulationssteuer bei Scheidungspaaren
Vorsicht! Bei Scheidung kann auch Spekulationssteuer für einen der Ehepartner fällig werden, wenn dieser zwar mehr als drei Jahre in dem Objekt gelebt hat, er aber im Jahr vor dem Hausverkauf ausgezogen ist und dann die Vorgaben zur Steuerbefreiung nicht mehr erfüllt. Genauso verhält es sich, wenn einer der Ehepartner Alleineigentümer der Immobilie ist und auszieht. Lebt er also im Jahr der Scheidung nicht mehr im Objekt, so greift die Spekulationssteuer. Alles immer unter der Voraussetzung, dass sich die Immobilie weniger als 10 Jahre im Besitz der Eigentümer befindet.
Empfehlung beim Immobilienverkauf in der Scheidung:
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, mit dem Verkauf der Immobilie zu warten, sollten Sie als erstes in jedem Fall ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater führen. Wenn ein Partner schon ausgezogen ist und ein Verkauf der Immobilie noch im selben Jahr stattfinden kann, so sollte der Objektverkauf in jedem Fall gut vorbereitet sein. Sprechen Sie hier mit einem kompetenten, regionalen Immobilienmakler, damit Sie kein Geld verschenken.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater beraten.
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