Müssen die Darlehen im Grundbuch noch vor dem Verkauf einer Immobilie gelöscht werden? Nein. Warum nicht und wann der beste Zeitpunkt für die Löschung ist, das erfahren Sie in diesem kurzen Video von Rosenbauer Immobilien. Wenn Sie eine Immobilie in Hamburg oder dem Kreis Stormarn verkaufen möchten, geben wir Ihnen gerne den notwendigen Rückhalt.
Vorablöschung der Darlehen im Grundbuch?
Immer wieder fragen uns Eigentümer, ob sie die Darlehen im Grundbuch schon vorab löschen lassen sollen- also noch bevor der Verkauf der Immobilie startet. Unsere Antwort: Nein. Die Löschung dieser Einträge im Grundbuch wird sowieso im Zuge der Abwicklung durch den Notar beauftragt. Wichtig ist lediglich, dass der Kaufpreis, den wir für Ihr Haus oder Ihre Wohnung erzielen, auch zur Ablösung der Darlehen ausreicht. Denn als Verkäufer liefern Sie dem Käufer ein lastenfreies Grundbuch, was die Darlehen angeht.
Welche Kosten entstehen mir als Verkäufer?
In der Regel tragen Sie als Verkäufer lediglich die Kosten für die Löschung Ihrer Darlehen im Grundbuch. Die anderen Erwerbsnebenkosten trägt üblicherweise der Käufer. Zur Courtage der Immobilie gibt es verschiedene Modelle. Aktuell ist es in Norddeutschland üblich, dass der Käufer die Courtage trägt.
Möchten Sie den tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie erfahren?
Als Ihr Immobilienmakler in Hamburg, dem Kreis Stormarn, Bargteheide, Ahrensburg und dem ganzen Umland stellen wir Ihnen hier unser kostenloses Tool zur Verfügung.
www.rosenbauer-immobilien.de/immobilienbewertung
Für einen rundum gelungenen Immobilienverkauf rufen Sie uns gerne an:
Filiale Bargteheide: 04532-974 8950
Filiale Hamburg: 040-5069 5586
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