Sind Sie auch Vermieter und haben Sie da schon so manch kurioses erlebt? Eine besonders große Überraschung erlebte ein Vermieter aus der Region Lübeck. Der Vermieter staunte nicht schlecht, als er eher zufällig mitbekam, was sein neuer Mieter nach nur kurzer Mietdauer im angemieteten Garten anstellte.
Erdaushub war bereits in vollem Gange
Der Vermieter einer Gartenwohnung war im Sommer in einer Nachbarwohnung, um diese neu zu vermieten. Als er die Wohnung verließ, fiel im eine kaputte Gartentür beim Nachbarmieter auf. Bei der Gartentür angekommen, staunte der Vermieter nicht schlecht – hatte doch ein relativ neuer Mieter bereits einen Großteil des Gartens ausgehoben. Auf dem circa 160qm großem Grundstück war ein großes, rundes Erdloch zu sehen.
Diese Maßnahme stellt selbstverständlich einen erheblichen Eingriff in die Mietsache dar und war auch nicht vom Vermieter genehmigt. Ebenso müssen in Deutschland bei Poolbauten Abstände zum Nachbarn eingehalten werden. Aufgrund des schmalen Grundstücks war dies in diesem Fall gar nicht möglich. Vom hohen entstehenden Wasserverbrauch mal ganz abgesehen… Der Vermieter stellte daraufhin den Mieter nach seiner Rückkehr vom Objekt zur Sprache. Die Antwort des Mieters? „Er würde ja gerne länger dort Mieter sein und wollte es sich so richtig schön dort machen. Da wäre ein kühles Bier im Pool bei den heißen Tagen doch genau das Richtige.“
Rückbau des Pools
Der Pool wäre baurechtlich aufgrund der Nähe zur Grundstücksgrenze überhaupt nicht genehmigt worden. Außerdem sollten Änderungen am Mietgegenstand immer zuvor mit dem Vermieter abgestimmt werden. Somit musste der Mieter sein Loch wieder zuschütten und Rasen säen. Ärgerlich für den Mieter. Dieser muss sein Feierabendbier nun doch lieber auf der Terrasse genießen. Sicher hätte er sich nach vorheriger Rücksprache viel Zeit, Arbeit und Ärger ersparen können.
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