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Wohnungsauszug! Welche Mängel muss der Mieter beseitigen?

Bunte Tapeten, Kratzer im Parkett, Löcher in den Badfliesen. Unbeliebte Themen bei der Wohnungsübergabe. Wann der Vermieter Nachbesserungen fordern darf, darüber klärt der Immobilienmakler Rosenbauer Immobilien in diesem Artikel auf.

Mängel, die Mieter beseitigen müssen
Die Beseitigung folgender Mängel obliegt dem Mieter, sofern dieser die Wohnung bei Einzug renoviert übernommen hat. Ebenso müssen die Arbeiten im Mietvertrag unter Schönheitsreparaturen rechtsgültig festgehalten sein.

– Die Wände und Decken der Wohnung sollten in einem dezenten Farbton gestrichen sein. Alternativ mit einer dezenten Tapete tapeziert sein.
– Die Heizkörper und Heizrohre müssen lackiert werden.
– Die Fenster und Türen müssen gestrichen oder lasiert werden.
– Holzfußböden müssen gestrichen werden.
– Die Wohnung muss besenrein übergeben werden.

Unterlässt der Mieter die vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen, so kann der Vermieter Schadensersatz gelten machen.

Diese Mängel müssen Vermieter dulden
Grundsätzlich muss ein Vermieter normale Gebrauchsspuren dulden. Ein Vermieter kann nicht erwarten, eine top sanierte Wohnung zurück zu bekommen. Die Schönheitsreparaturen darf der Mieter selbst ausführen. Es sollte nur ein gewisser, qualitativer Mindeststandard nach der Renovierung durch den Mieter vorhanden sein.

Streichen der Wände und Decken
Zwar müssen die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden- aber nicht durch ein Fachunternehmen. Die Farbe sollte gleichmäßig aufgetragen sein und keine Farbränder oder zerlaufene Farbe vorweisen. Es sollte ein guter Gesamteindruck bestehen.

Fußböden
Oberflächliche Kratzer müssen Vermieter akzeptieren. Größere und tiefere Kratzer oder gar Brandlöcher im Teppich sind nicht zu dulden. Hier muss der Mieter für geradestehen.

Badfliesen
Sofern möglich, sollte der Mieter Löcher in die Fliesenfugen und nicht in die Fliesen bohren. Sind im Bad zu wenig Armaturen für Handtücher, Spiegel etc., so muss der Vermieter Dübellöcher in den Badfliesen dulden. Die Anzahl sollte jedoch angemessen sein und in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Bei Auszug sind diese Löcher jedoch wieder fachgerecht durch den Mieter zu schließen. Es sei denn, etwas Anderes wurde vereinbart.

Fachlicher Rat
Bei weiteren Fragen als Verkäufer oder Käufer einer Immobilie im Raum Hamburg, Bargteheide oder dem Kreis Stormarn nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten beraten. Für einen rundum gelungenen Verkauf Ihrer Immobilie in Hamburg oder im Kreis Stormarn rufen Sie uns gerne an:
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechts- oder Fachberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater oder den entsprechenden Fachleuten beraten.

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