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Mieterhöhung bei Modernisierung? Geht das und falls ja, was genau ist möglich? Wenn Sie als Vermieter Ihre Wohnung modernisieren, dann möchten Sie sicher die Kosten auf den Mieter umlegen. Wichtig zu wissen für Sie ist, dass das prinzipiell erst einmal möglich ist. Dennoch ist die Umlage an einige Voraussetzungen gebunden. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

Als Vermieter haben Sie eine Ankündigungspflicht!

Es ist Ihr gutes Recht, eine Mieterhöhung bei Modernisierung umzulegen. Damit das auch rechtlich problemlos für Sie durchsetzbar ist, sollten Sie die Ankündigungspflicht beachten. Als Vermieter sind Sie verpflichtet, Ihre Modernisierungsmaßnahmen Ihrem Mieter mindestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten anzukündigen. Benennen Sie bitte die Art und den Umfang der Modernisierungsmaßnahmen sowie den geplanten Zeitraum für die Arbeiten.

Auch sollten Sie den voraussichtlichen Mieterhöhungsbetrag schon in dem Schreiben benennen. Welche Mieterhöhung bei der Modernisierung rechtens ist, erfahren Sie weiter unten im Beitrag.

Das sind umlagefähige Modernisierungsmaßnahmen:

Sie modernisieren als Vermieter Ihre Wohnung? Nicht jede Modernisierung berechtigt Vermieter zur Mieterhöhung. Auf den Mieter umlagefähig sind folgende Modernisierungsmaßnahmen.

  • Energieeinsparmaßnahmen, wie z.B. eine neue Dämmung, Einbau neuer Fenster oder Solaranlagen, Umstellung von Ofen auf Gas-Etagenheizung mit Warmwasserversorgung, Einbau von Wasserzählern
  • Wertsteigerungsmaßnahmen, wie z.B. der Anbau von einem Balkon, die Modernisierung eines Badezimmers, o.ä.
  • Gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, wie z.B. der Einbau von Rauchmeldern
  • Maßnahmen, die Wasser sparen

Um diesen Betrag können Sie Ihre Mietkosten erhöhen:

Wenn die Modernisierung der Immobilie nach §559BGB erfolgreich abgeschlossen ist, sind Sie als Vermieter zur Mieterhöhung berechtigt. Seit dem 1. Januar 2019 können Sie 8% der Modernisierungskosten auf die Miete umlegen. Zu den umlegbaren Bau- und Handwerkerkosten zählen auch Architekten- und Ingenieurhonorare. Für die Modernisierungsumlage benötigen Sie keine Zustimmung des Mieters.

Diese Kappungsgrenzen müssen Sie bei der Mieterhöhung beachten!

Bei Mietobjekten mit einem Mietpreis von bis zu 7,-€ pro Quadratmeter dürfen Sie als Vermieter die Miete nur um 2,-€ pro Quadratmeter anheben. Diese Regelung gibt es seit dem Januar 2019. Sie finden Sie im Mietrechtanpassungsgesetz im §559 Abs.3a BGB. Liegt Ihre aktuelle Ausgangsmiete bei mehr als 7,-€ pro Quadratmeter, so dürfen Sie innerhalb von 6 Jahren maximal eine Mieterhöhung von 3,-€ pro Quadratmeter umsetzen.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechts- oder Fachberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater oder den entsprechenden Fachleuten beraten.

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