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Immobilienmakler für Hamburg, den Kreis Stormarn und Herzogtum-Lauenburg

Immobilienverkauf – Maklerprovision, neues Gesetz ab Herbst 2020?

Vielleicht haben Sie es schon gehört. Zur Maklerprovision soll ein neues Gesetz noch in 2020 beschlossen werden. Kommt eine einheitliche, bundesweite Regelung? Die große Koalition einigte sich im August 2019 darauf, dass sich künftig Verkäufer und Käufer die Maklerprovision teilen sollen. Wie genau sieht dieser Gesetzesentwurf aus und welche Vor- oder Nachteile entstehen daraus. Die Maklerprovision soll für den Käufer grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden- es soll jedoch eine maximale Obergrenze von 50% der insgesamt zu zahlenden Maklerprovision geben.

Neues Gesetz: Die Regelung der Maklerprovision kann dann folgendermaßen aussehen:

Der Immobilienmakler wird vom Eigentümer beauftragt, dessen Immobilie zu verkaufen. Der Makler einigt sich in einem Vertrag schriftlich z.B. auf eine Verkäuferprovision in Höhe von 3,25%. Dann darf der Makler in diesem Fall auch vom Käufer maximal 3,25% verlangen.

Immobilienmakler Michael Rosenbauer befürwortet die Neuregelung:

„Als Immobilienmakler bin ich schon lange der Ansicht, dass wir immer für zwei Vertragsparteien arbeiten. Ab der Wertermittlung oder der Erstellung eines Gutachtens nämlich für den Eigentümer und sobald wir Anfragen für die Immobilie bearbeiten, mit Besichtigungen starten, eben auch für den Käufer. Wir sind der Mittler zwischen zwei Parteien.

Ich begrüße somit das geplante neue Gesetz zur Maklerprovision, da es erstens fairer als die alte Regelung ist und zweitens diese Regelung es dem Käufer auch einfacher macht, sein Immobilie zu finanzieren. Da unsere Käufer künftig mehr Eigengeld in die Finanzierung einbringen können, können sie schneller finanzieren und handeln weniger am Kaufpreis. Ein weiterer Grund für alle Hausverkäufer, die Immobilie nicht privat zu verkaufen. Mit unseren vorgemerkten Käufern wird es somit noch attraktiver, das eigene Haus oder die Wohnung mit einem Makler zu verkaufen.

Leider entlastet der Staat jedoch wieder einmal nicht den Käufer durch eine niedrigere Grunderwerbsteuer. Ich befürchte sogar, dass das neue Gesetz zur Maklerprovision wieder einmal nur die Vorstufe zu weiteren Steuererhöhungen ist. Das würde bedeuten, dass der Makler hier ein weiteres Mal als schwarzes Schaf benutzt wird, um im Anschluss in den nächsten 2 Jahren die Grunderwerbsteuer zu erhöhen. Was wirklich kommt, bleibt also abzuwarten.“

Neues Gesetz zur Maklerprovision – wichtig zu wissen:

  • Die Regelung soll bundesweit gelten.
  • Die Regelung soll nur für selbstgenutzte Immobilien gelten. Anlage- und Gewerbeimmobilien sollen hiervon nicht betroffen sein.
  • Die Umsetzung soll im Herbst 2020 erfolgen.

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen und einen Makler Ihres Vertrauens beauftragen möchten, zahlen Sie in Norddeutschland aktuell noch keine Maklerprovision. Wir empfehlen Ihnen: Kein Hausverkauf ohne vorherige Wertermittlung.

Hier erhalten Sie bereits mit wenigen Klicks eine Marktpreisermittlung für den Verkauf Ihrer Immobilie.
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Über Rosenbauer Immobilien

Immobilienmakler Michael Rosenbauer. Wir bewerten, verkaufen und vermieten Immobilien in Hamburg, dem Kreis Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Und das seit über 20 Jahren.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechts- oder Fachberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater oder den entsprechenden Fachleuten beraten.

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