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Maklercourtage: Welche gibt es und wie ist sie steuerlich absetzbar?

Die Maklercourtage stellt bei der Vermittlung einer Immobilie einen gewissen Anteil der Erwerbsnebenkosten dar. Die gute Nachricht für Vermieter ist jedoch, dass er sie steuerlich absetzen kann. Wie genau das geht und ob auch die Maklercourtage beim Kauf eines Eigenheims steuerlich absetzbar ist, erfahren Sie in den nachfolgenden Zeilen hier im Blog von Rosenbauer Immobilien.

Was genau ist die Maklercourtage?

Die Maklercourtage ist ein erfolgsabhängiges Entgelt- eine Provision- für die Vermittlungstätigkeit eines Immobilienmaklers. Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, so beträgt die Courtage in der Regel circa 6-7% vom Kaufpreis der Immobilie. Der Gesetzgeber plant, dass die Maklercourtage beim Kauf ab Mitte 2020 zwischen dem Verkäufer und Käufer aufgeteilt wird.

Bei einer Mietwohnung beträgt die Maklercourtage maximal zwei Nettokaltmieten zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese wird seit Juni 2015 vom Vermieter- also dem Auftraggeber- getragen.

Wie kann die Maklercourtage steuerlich geltend gemacht werden?

Die gute Nachricht: Für Vermieter ist die Maklercourtage von der Steuer absetzbar! Sie können als Vermieter die gezahlte Maklercourtage als Werbungskosten bei den Mieteinkünften absetzen. Sprechen Sie hier in jedem Fall den Steuerberater Ihres Vertrauens an.

Wenn Sie ein Eigenheim kaufen oder gekauft haben, zählt die Maklercourtage zu den Anschaffungsnebenkosten. Ob die Maklercourtage steuerlich absetzbar für Sie ist, hängt davon ab, wie Sie die Immobilie nutzen. Wenn Sie das Haus oder die Wohnung selbst bewohnen, können Sie die Maklercourtage nicht absetzen.

Wenn Sie die Immobilie aber vermieten, wird die Maklercourtage dem Kaufpreis zugerechnet. Die Maklercourtage kann in dem Fall in die steuermindernde Abschreibung der Immobilie berücksichtigt werden.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechts- oder Fachberatung dar. Bitte lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater oder den entsprechenden Fachleuten beraten.

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